Deutsche Rentenversicherung

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Direktzusage

Die Direktzusage ist eine Möglichkeit, wie ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeitenden durchführen kann. Die Direktzusage ist in Deutschland am weitesten verbreitet.

Bei einer Direktzusage verpflichtet sich ein Arbeitgeber unmittelbar, Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung zu erbringen. Unmittelbar heißt: Er steht alleinig für die zugesagte Leistung ein.

Unternehmen mit Direktzusagen können (ebenso wie Unterstützungskassen) auf freiwilliger Basis an der Digitalen Rentenübersicht teilnehmen.

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