Vom Staat mit Zulagen geförderte fonds- oder indexgebundene Rentenversicherung mit einer Garantieabsicherung (auch Riester-Rentenversicherung genannt).
Sie haben einen Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente. Die garantierte Rentenhöhe kann sich durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers und positiver Fonds- oder Indexentwicklung erhöhen.
Der Staat fördert Riester-Verträge, indem er die Beiträge der Versicherten durch Zulagen aufstockt. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Rente unterliegt dann der Besteuerung. Siehe auch Steuern.