Deutsche Rentenversicherung

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Deutsche Rentenversicherung

Riester-Verträge oder Riester-Rente (geförderte private Altersvorsorge)

Riester-Verträge sind eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert Riester-Verträge, indem er die Beiträge der Versicherten durch Zulagen aufstockt. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Auch bei manchen Formen der betrieblichen Altersversorgung ist eine solche Riester-Förderung möglich. Eine besondere Form der Riester-Rente ist „Wohn-Riester“. Die Förderung fließt hier in den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie. Wohn-Riester-Verträge werden in der Digitalen Rentenübersicht derzeit nicht ausgewiesen.

Um die volle Zulage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss z.B. ein Mindestbeitrag gezahlt werden. Förderberechtigt sind unter anderem alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Gruppen, jedoch in der Regel nicht Selbstständige und Versicherte der berufsständischen Versorgungswerke.

Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden. Ebenso ist eine Kündigung des Vertrags jederzeit möglich, allerdings müssen in diesem Fall Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Bei der Riester-Rente sind die eingezahlten Eigenbeiträge und die staatlichen Zulagen bei Renteneintritt garantiert. Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt in der Regel als lebenslange Rente, die versteuert werden muss. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können sofort zu Rentenbeginn ausgezahlt werden.

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