Deutsche Rentenversicherung

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Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Der „Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (PSVaG) übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung haben. Dazu zählen Rentnerinnen und Rentner genauso wie Anwärterinnen und Anwärter.

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist er an die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gebunden.

Pensionsfond

Der Pensionsfonds ist eine Möglichkeit, wie ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeitenden durchführen kann.

Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtungen, die gegen die Zahlung von Beiträgen eine betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber durchführt. Pensionsfonds gewähren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die versorgungsberechtigt sind, einen eigenen Rechtsanspruch auf Leistungen.

Pensionsfonds haben größere Spielräume bei der Anlage des Versorgungskapitals als Versicherungen und Pensionskassen.

Weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind:

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Möglichkeit, wie ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeitenden durchführen kann.

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern oder beiden Seiten gemeinsam finanziert wird. Sie gewährt ihren Versicherten einen Rechtsanspruch auf Leistungen.

Weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind:

Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID)

Mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (auch „eID“ genannt) können sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Behörden online ausweisen. Möglich wird das durch den Chip in der Ausweiskarte. Die persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Damit man sich mit einem Personalausweis online ausweisen kann, muss die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein.

Bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist das automatisch der Fall. Wer seine Online-Ausweisfunktion nachträglich freischalten möchte oder eine neue PIN benötigt, kann unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Damit kann die Online-Ausweisfunktion nachträglich freigeschaltet werden. Der Online-Ausweis kann dann mit neuer PIN sofort genutzt werden.

Weiterführende Informationen zur Nutzung des Online-Ausweis finden sich hier. Zusätzlich gibt es Video-Anleitungen zur Einrichtung des Ausweis-App (z.B. für Android und iOs-Smartphones).

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf der Zustimmung und unterliegt einem besonders strengen Schutz durch europäische und nationale Regelungen wie der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Steuer-ID

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge umfasst im weiteren Sinne alle freiwilligen Sparvorgänge, die dem Vermögensaufbau zur Versorgung im Alter dienen. Neben der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente, Basis beziehungsweise Rürup-Rente) finden sich weitere Anlagemöglichkeiten.

Voraussetzung für eine Darstellung in der Digitalen Rentenübersicht ist ein vertraglich vorgesehener rentennaher Beginn der Auszahlung (ab Vollendung des 60. Lebensjahres). Eine finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall sowie eine Absicherung bei Invalidität kann eingeschlossen werden.

Produktart

Produktarten sind die verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Eine Liste aller Produktarten finden sich hier.

Produktarten

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