Über die Digitale Rentenübersicht
Was ist die Digitale Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen. Sie können über das Portal Ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche digital abrufen und so einen Gesamtüberblick über Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüchen aus einer Hand erhalten.
Die Übersicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jederzeit zugegriffen werden kann.
Wer setzt die Digitale Rentenübersicht um?
Das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) das Online-Portal.
Eingebunden in die Umsetzung sind neben der Deutschen Rentenversicherung Bund das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sowie Vertretende der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes.
Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?
Die Digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:
- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,
- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Gibt es eine Pflicht, die Digitale Rentenübersicht zu nutzen?
Die Digitale Rentenübersicht ist eine ergänzende Informationsquelle. Bürgerinnen und Bürger können diese freiwillig und kostenfrei nutzen.
Vorsorgeeinrichtungen hingegen sind zur Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht verpflichtet, wenn sie gesetzlich auch dazu verpflichtet sind, mindestens jährlich Standmitteilungen zu übermitteln und mindestens 1.000 Versorgungsansprüche betreuen. Es gibt Versorgungssysteme, die regelmäßig nicht dazu verpflichtet sind mindestens jährlich Standmitteilungen zu übermitteln (beispielsweise berufsständische Versorgungswerke, Direktzusagen, Beamtenversorgung) und Versorgungssysteme, die weniger als 1.000 Versorgungsansprüche betreuen. Diese dürfen sich freiwillig anbinden.
Besteht für Vorsorgeeinrichtungen eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht?
Alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche verwalten, waren im Zuge der Rentenübersichtsanbindungsverordnung bis Ende 2024 an die Digitale Rentenübersicht anzubinden.
Vorsorgeeinrichtungen, die nicht zu einer Teilnahme verpflichtet sind, können sich freiwillig an das Verfahren der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden lassen.
Für folgende Vorsorgeeinrichtungen besteht u.a. derzeitig keine gesetzliche Anbindungsverpflichtung:
- Anbieter von Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung
- berufsständische Versorgungswerke
- die Träger der Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten
Inhalt & Funktionsweise
Welche konkreten Angaben finden sich in der Digitalen Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht zeigt die Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die betrieblichen und privaten Anbieter ihren Versicherten und Kunden ohnehin zur Verfügung stellen. Die Digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben digital an einem Ort.
Bei den in der Digitalen Rentenübersicht angezeigten Werten gilt es zu unterscheiden: Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- bzw. Auszahlungsbeginn gesichert. Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet. Diese Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden und die zukünftigen Beiträge können sich anders entwickeln. Den ausgewiesenen prognostizierten Werten liegen bestimmte Annahmen zur weiteren Entwicklung des Vorsorgeprodukts zugrunde. Sollte die weitere Entwicklung von der angenommenen Entwicklung abweichen, werden die tatsächlichen Werte entsprechend anders ausfallen.
Warum enthält meine Digitale Rentenübersicht einen Anspruch zugunsten meines Kindes (oder einer anderen Person, die ich versichert habe)?
Insbesondere in der privaten Altersvorsorge wird der Anspruch ermittelt, der Ihnen als Versicherungsnehmer zusteht – also der Person, die den Vertrag abgeschlossen hat und den Beitrag zahlt. Dieser Versicherungsnehmer kann von der versicherten Person, welche die Leistung erhalten soll, abweichen. In diesem Fall wird in der Rentenübersicht des Versicherungsnehmers eine Standmitteilung für die versicherte Person – beispielsweise das Kind – angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung dieser Anwartschaften nicht Ihnen, sondern der versicherten Person zusteht und daher nicht zu Ihrer eigenen Altersvorsorge beiträgt.
Kann die Digitale Rentenübersicht eine Historie abbilden?
Die Werte der Digitalen Rentenübersicht sind den jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Standmitteilungen entnommen, die die Vorsorgeeinrichtungen erstellen. Eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen erfolgt nicht.
Zeigt das Portal Nutzenden auch an, ob bei ihnen eine Versorgungslücke entsteht?
Nein. Um eine Versorgungslücke auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein. Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil.
Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?
Nein. Diese hängen zu stark von der persönlichen Situation beziehungsweise den persönlichen Umständen ab. In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis geben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können.
Wird bei den angezeigten Werten in der Gesamtübersicht die Inflation berücksichtigt?
Die angezeigten Werte sind nicht inflationsbereinigt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Renten-Labor der Digitalen Rentenübersicht zu nutzen, um zu berechnen, wie sich eine angenommene Inflation auf Ihre Altersvorsorge-Ansprüche auswirken könnte. Hierbei können Sie mithilfe eines Schiebereglers verschiedene Szenarien durchspielen. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Annahmen handelt und die tatsächliche Inflation nicht vorhergesagt werden kann.
Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen, angezeigt?
Das Rentenübersichtsgesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder von Bürgerinnen und Bürgern typischerweise dafür genutzt werden.
Berät die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht Bürgerinnen und Bürger auch persönlich?
Nein. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist jedoch erster Ansprechpartner bei Fragen zum Portal.
Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung und Verbraucherschutzorganisationen beraten zur Altersvorsorgeplanung. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten informieren darüber hinaus über ihre Angebote. Die Ergebnisse Ihrer Digitalen Rentenübersicht können Sie zur Beratung mitnehmen. Dazu können Sie Ihre Daten aus dem Online-Portal digital exportieren oder ausdrucken.
Unabhängige Beratungsstellen beraten Sie neutral und umfassend zu Ihrer Altersvorsorge. Auskünfte erteilen u. a. folgende Organisationen:
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung:
Die Deutsche Rentenversicherung berät unabhängig und kostenlos bei Fragen zur Rente und zusätzlichen Altersvorsorge.
Verbraucherzentralen:
Die Verbraucherzentralen bieten vor Ort Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes und helfen bei Rechtsproblemen.
Renten-Labor der Digitalen Rentenübersicht
Was ist das Renten-Labor?
Das Renten-Labor gibt Ihnen die Möglichkeit, mithilfe von Werkzeugen verschiedene Szenarien Ihrer Altersvorsorge-Ansprüche fiktiv zu berechnen.
Was ist der Inflationsrechner?
Bei dem Inflationsrechner handelt es sich um ein Werkzeug im Renten-Labor, mit dem Sie die inflationsbereinigten Werte Ihrer zukünftigen Altersvorsorge-Ansprüche berechnen können. Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um Annahmen handelt und die tatsächliche Inflation nicht vorhergesagt werden kann.
Welche Werte werden im Renten-Labor verwendet?
Falls vorhanden, werden die prognostiziert erreichbaren Werte aus Ihren Altersvorsorge-Informationen übernommen. Das heißt, es wird angenommen, dass weiterhin Beiträge gezahlt werden und Erträge hinzu kommen z. B. Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen. Die im Renten-Labor ermittelten Werte sind fiktiv. Sie müssen nicht mit Werten aus der Standmitteilung übereinstimmen, auch wenn diese mit vergleichbaren Berechnungen vorgenommen wurden.
Anmeldung & Nutzung
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenfrei und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Authentifizierung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis (mittels Bund-ID oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR), um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen die Nutzenden zudem ihre steuerliche Identifikationsnummer. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht prüft derzeit, ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können.
Können Nutzende den Gesamtüberblick persönlich abspeichern und exportieren?
Ja. Die Gesamtübersicht kann als PDF-Datei, ZIP-Datei oder CSV-Datei exportiert und auf einem persönlichen Laufwerk abgespeichert werden. Damit stehen den Nutzenden die Daten zur eigenständigen persönlichen Weiterverwendung – etwa für die Weiterleitung per E-Mail – zur Verfügung.
Mit welchen Authentifizierungsmethoden kann ich mich registrieren?
Ihnen stehen folgende Authentifizierungsmethoden zur Verfügung:
- Mit der Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises, des Aufenthaltstitels oder der Unionsbürgerkarte (eID)
- Nationale elektronische Identität als EU-Bürgerin und -Bürger (eIDAS)
- BundID
Kann ich mehrere Methoden zur Authentifizierung verwenden?
Ja. Wenn Sie sich mit mehreren Authentifizierungsmethoden registrieren, können Sie sich mit jeder dieser Methoden in Ihr Profil einloggen.
Wie kann ich mein Profil löschen?
Gehen Sie in Ihr Profil und scrollen Sie zum Abschnitt „Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten“. Dort gibt es einen Button zum Löschen des Profils.
Ich habe mein Profil gelöscht, wieso kann ich mich nicht erneut registrieren?
Nach Löschung Ihres Profils ist eine erneute Registrierung erst am nächsten Tag möglich.
Wie sicher sind persönliche Daten bei der Digitalen Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht nutzt für alle sicherheitskritische Funktionen des Verfahrens Sicherheitsmechanismen, die mindestens den Anforderungen im Online-Banking entsprechen.
Die Anfrage von persönlichen Daten bei den Anbietern von Altersvorsorge-Produkten zum Beispiel kann nur von Nutzenden persönlich ausgelöst werden. Die Daten werden dann verschlüsselt in das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Dort werden sie automatisch zu einer Übersicht zusammengeführt und wiederum verschlüsselt an den persönlichen Internet-Browser weitergeleitet. Die Daten können nur von der oder dem Nutzenden eingesehen werden, sie werden nicht an Dritte weitergeleitet.
Ist die Anmeldung auch ohne freigeschaltete Online-Funktion möglich?
Nein. Mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (auch „eID“ genannt) können sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Behörden online ausweisen. Möglich wird das durch den Chip in der Ausweiskarte. Die persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.
Bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Funktionalität automatisch enthalten. Damit man sich mit einem Personalausweis online ausweisen kann, muss die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. Wer seine Online-Ausweisfunktion nachträglich freischalten möchte oder eine neue PIN benötigt, kann dies im zuständigen Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und eine PIN neu setzen lassen. Zuständige Behörden finden Sie bspw. unter servicesuche.bund.de.
Weiterführende Informationen zur Nutzung des Online-Ausweises finden sich hier.
Ich habe einen neuen Personalausweis. Kann ich mich damit in mein bestehendes Profil einloggen?
Ja, sofern bei diesem ebenfalls die Online-Ausweis-Funktion freigeschaltet ist. Sie durchlaufen den regulären Registrierungsprozess, um anschließend auf Ihr bestehendes Profil zugreifen zu können.
Ich habe einen neuen Namen, wie kann ich diesen im Profil ändern?
Registrieren Sie sich mit Ihrem neuen Ausweisdokument. Sofern Sie bereits ein bestehendes Profil haben, werden Sie automatisch auf dieses weitergeleitet. Der Name wird in Ihrem Profil automatisch aktualisiert.
Ist die Anmeldung auch ohne deutschen Personalausweis, bzw. deutsche Staatsbürgerschaft möglich?
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Wie auch der elektronische Personalausweis enthält die neue eID-Karte den Online-Ausweis. Mit diesem können sich Nutzende sicher online ausweisen und in der Digitalen Rentenübersicht anmelden.
Mehr Informationen zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR finden sich hier.
E-Mail-Funktion
Was ist die E-Mail-Funktion?
Nutzende der Digitalen Rentenübersicht haben die Möglichkeit, freiwillig ihre E-Mail-Adresse in ihrem Profil zu hinterlegen und zu entscheiden, welche Benachrichtigungen sie erhalten möchten. Eine Änderung sowie die Löschung der hinterlegten E-Mail-Adresse ist jederzeit durch die Nutzenden möglich.
Wie funktioniert die E-Mail-Funktion?
Um sicherzugehen, dass E-Mail-Adressen nicht missbräuchlich verwendet werden, wurde eine Sicherheitsbarriere eingebaut: Die Adresse muss von den Nutzenden verifiziert werden. Dies geschieht per Link in einer an die angegebene E-Mail-Adresse versandten E-Mail. Alternativ kann durch Eingabe des in der E-Mail enthaltenen Sicherheitscodes im Portal die hinterlegte E-Mail-Adresse durch die Nutzenden verifiziert werden.
Welche Service-Funktionen bietet die E-Mail-Funktion?
Die Aktivierung der E-Mail-Adresse ermöglicht die Nutzung von verschiedenen Service-Funktionen, die einzeln wählbar sind. Nutzende können eine Benachrichtigung erhalten, um über den Fortschritt ihrer Anfrage informiert zu werden, als Erinnerung zur Nutzung des Portals sowie um vor einer bevorstehenden Löschung des Profils gewarnt zu werden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, zwischen den einzelnen Services zu wählen. Eine Änderung sowie die Löschung der Services sind jederzeit durch die Nutzenden möglich.
Wie funktionieren die Services?
1. Anfragefortschritt:
Um über den Fortschritt der Anfrage informiert zu werden, wird nach Eingang von Antworten zu Altersvorsorge-Ansprüchen eine E-Mail an die Nutzenden versandt. In dieser E-Mail wird darüber informiert, dass neue Informationen zu Altersvorsorge-Ansprüchen von den Vorsorgeeinrichtungen vorliegen und im Portal eingesehen werden können.
Auch wenn die Altersvorsorge-Ansprüche möglicherweise bereits in der Gesamtübersicht sichtbar waren, bevor die Nutzenden sich abgemeldet haben, wird dazu eine E-Mail versandt.
2. Erinnerung zur Nutzung der Digitalen Rentenübersicht:
Sofern die Nutzenden über einen längeren Zeitraum nicht in der Digitalen Rentenübersicht angemeldet waren, wird an die aktive Nutzung der Digitalen Rentenübersicht erinnert.
3. Hinweis vor einer möglichen Löschung des Profils:
Bevor das Profil aufgrund von Datenschutzbestimmungen gelöscht wird, werden die Nutzenden mit zeitlichem Vorlauf über die bevorstehende Löschung informiert. Somit wird ermöglicht, eigenständig zu entscheiden, ob und wie die Digitale Rentenübersicht weiter genutzt wird.
Des Weiteren wird über die durchgeführte Löschung des Profils per E-Mail informiert, wenn Nutzende ihre E-Mail-Adresse im Profil der Digitalen Rentenübersicht hinterlegt haben.
Technische Fragen & Hilfe
Wer hilft bei technischen Fragen zur Digitalen Rentenübersicht?
Bei technischen Problemen haben oder Fragen zum Online-Portal, die hier nicht beantwortet werden, steht das Service-Team der Zentralen Stellen für die Digitale Rentenübersicht bereit:
Telefonisch
0800 1000 787
Erreichbar von Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr, Fr 08:00 - 15:00 Uhr
digitalerentenuebersicht@drv-bund.de
Bitte beachten: Das Service-Team der ZfDR beantwortet nur Fragen zum Portal. Fragen zu Altersvorsorge-Produkten sind an den zuständigen Anbieter zu adressieren.
Warum werden keine oder wenige Informationen angezeigt?
In folgenden Fällen kann es dazu kommen, dass die Altersvorsorge-Ansprüche nicht vollständig in der Digitalen Rentenübersicht erfasst sind:
-
Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes nimmt im Einzelfall nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.
Welche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten schon bei der Digitalen Rentenübersicht mitmachen, lässt sich hier nachschlagen. Alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die eine jährliche Standmitteilung verschicken und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten, waren bis Ende des Jahres 2024 anzubinden.
- Sie haben den Anbieter in der Liste der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nicht ausgewählt.
Unter dem Menüpunkt „Meine Anfragen“ kann der Anbieter gezielt ausgewählt werden. -
Die Altersvorsorge-Information kann vom Anbieter nicht übermittelt werden.
Mögliche Gründe dafür können beispielsweise folgende sein:
• Der Vertragsabschluss liegt weniger als ein Jahr zurück.
• Die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit ist noch nicht erfüllt.
• Ihr Versicherungskonto beziehungsweise Ihr Vertrag befindet sich in manueller Bearbeitung bei ihrem Anbieter, eine Auskunft ist aktuell daher nicht möglich.
• Eine Rente oder Erwerbsminderungsrente wird bereits bezogen. -
Die steuerliche Identifikationsnummer des Nutzenden ist dem Anbieter nicht bekannt.
Die Zuordnung der Anfrage der ZfDR bei der Vorsorgeeinrichtung erfolgt über die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (AO). Sofern der Vorsorgeeinrichtung die Identifikationsnummer nicht bekannt ist, kann diese den Altersvorsorgeanspruch nicht für den Anfragenden ermitteln. In diesem Fall sollte Kontakt zur Vorsorgeeinrichtung aufgenommen und die Identifikationsnummer mitgeteilt werden.
Was sehen Rentnerinnen und Rentner im Portal?
Die Digitale Rentenübersicht ist ein Portal für Bürgerinnen und Bürger, die auf ihre Rente sparen. Rentnerinnen und Rentner bekommen ihre Altersvorsorge-Ansprüche, die sich bereits in der Auszahlungsphase befinden, hier nicht mehr angezeigt.
Wie funktioniert der Export?
Gehen Sie auf Ihre Gesamtübersicht und scrollen Sie nach unten. Dort stehen Ihnen verschiedene Export-Möglichkeiten zur Verfügung:
- Gesamtübersicht ausdrucken oder als PDF abspeichern
- Altersvorsorge-Informationen als ZIP-Datei herunterladen
- Gesamtübersicht als CSV-Datei herunterladen
Sie möchten die Daten für eine unabhängige Beratung verwenden?
Laden Sie die Daten herunter und versenden Sie diese eigenständig an eine unabhängige Beratungsstelle Ihrer Wahl. Die Dokumente enthalten alle relevanten Informationen.
Sie möchten die Daten für den persönlichen Gebrauch einsehen?
Drucken Sie die Gesamtübersicht aus oder speichern Sie diese als PDF ab. Alternativ können Sie sich die Inhalte der Digitalen Rentenübersicht als CSV-Datei herunterladen.
Eine CSV-Datei lässt sich mit Tabellenkalkulationsprogrammen wie Microsoft Excel oder OpenOffice Calc ganz einfach öffnen. Dafür sind folgende Schritte nötig:
- Eine leere Tabelle öffnen
- Auf den Reiter „Daten“ klicken
- „Aus Text/CSV“ auswählen
- Gespeicherte CSV auswählen und auf „Importieren“ klicken
- Als Dateiursprung: „65001: Unicode (UTF-8)“ auswählen
- Mit „Laden“ bestätigen
- Daten in tabellarischer Form einsehen
Was bedeutet eine Anfrage über einen Verbund?
Bei Konzern- oder Trägerstrukturen bzw. konzernähnlichen Strukturen können mehrere Anbieter über einen gemeinsamen Verbund an die Digitale Rentenübersicht angebunden werden. Im Portal ist dieser Verbund als technischer Anfrageendpunkt hinterlegt, den die Nutzenden im Anfrageprozess auswählen können. Dies hat den Vorteil, dass nicht jeder Anbieter einzeln, sondern alle relevanten Anbieter gleich mit einem Klick ausgewählt und angefragt werden können.
Wer hilft bei Fragen zu einzelnen Produkten?
Fragen zu Altersvorsorge-Produkten beantwortet der jeweilige Anbieter. Er ist dafür verantwortlich, welche Werte auf der Plattfomr dargestellt werden. Kontaktdaten und Kennnummern ihrer Produkte finden Nutzende auf der jeweiligen Detailansicht.
Daten & Datensicherheit
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Digitale Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht verarbeitet folgende personenbezogene Daten:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Steuerliche Identifikationsnummer
- E-Mailadresse
Bei dem Benachrichtigungs-Service der E-Mail-Funktion werden keine personenbezogenen Daten übermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wozu wird die steuerliche Identifikationsnummer benötigt?
Die steuerliche Identifikationsnummer dient der sicheren und eindeutigen Zuordnung der jeweiligen Altersvorsorge-Informationen bei den Anbietern der jeweiligen Altersvorsorge-Produkte.
Wie lange dauert es, bis alle angefragten Ansprüche vorliegen?
Alle Antworten der angefragten Anbieter werden automatisch in die persönliche Digitale Rentenübersicht übertragen. Erste Ergebnisse zu Altersvorsorge-Ansprüchen können sofort vorliegen, sollten jedoch nach maximal fünf Tagen verfügbar sein.
Thema nicht gefunden? Kontaktieren Sie uns.
Für jede Frage gibt es eine Antwort. Wenn Ihre Frage nicht in den FAQs vorkommen sollte, kontaktieren Sie uns. Ein passendender Ansprechpartner hilft Ihnen weiter.
Kontakt.
Kontaktformular
Sie haben Fragen? Wir antworten gerne. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.
Telefon
Sie telefonieren lieber? Wir freuen uns über Ihren Anruf. Sie erreichen uns montags - donnerstags von 8:00 - 17:00 Uhr und freitags von 8:00 - 15:00 Uhr unter: