Über die Digitale Rentenübersicht
Was ist die Digitale Rentenübersicht?
Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen. Sie können über das Portal Ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche digital abrufen und so einen Gesamtüberblick über Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüchen aus einer Hand erhalten.
Die Übersicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jederzeit zugegriffen werden kann.
Wer setzt die Digitale Rentenübersicht um?
Das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) das Online-Portal.
Eingebunden in die Umsetzung sind neben der Deutschen Rentenversicherung Bund das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sowie Vertretende der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes.
Wann können Bürgerinnen und Bürger die Digitale Rentenübersicht nutzen?
Im Dezember 2022 ist die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht mit freiwillig angebundenen Anbietern von Altersvorsorge-Produkten in eine Pilotphase gestartet.
Bereits im Sommer 2023 soll der Abruf der Digitalen Rentenübersicht für alle Interessierten möglich sein. Zu diesem Zeitpunkt werden noch nicht alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten teilnehmen und nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt.
Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?
Die Digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:
- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,
- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Ab wann alle Ansprüche zu sehen sein werden, hängt davon ab, wann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sich an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen.
Gibt es eine Pflicht, die Digitale Rentenübersicht zu nutzen?
Die Digitale Rentenübersicht ist eine ergänzende Informationsquelle. Bürgerinnen und Bürger können diese freiwillig und kostenfrei nutzen.
Wozu dient die Pilotphase?
Gerade bei komplexen digitalen Projekten ist es üblich, Erfahrungen erst einmal im kleinen Rahmen zu sammeln und dann nachzusteuern. So haben es auch andere europäische Länder gemacht. In Skandinavien z. B. sind Altersvorsorge-Portale bereits gut etabliert. Entscheidend für ihren Erfolg war ebenfalls eine schrittweise Entwicklung – vom kleinen Pilotprojekt zur großen Plattform.