Deutsche Rentenversicherung

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Häufige Fragen

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Sie haben Fragen? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig erreichen – rund um die Themen Anmeldung, die Digitale Rentenübersicht und mehr. Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.

Über die Digitale Rentenübersicht

Was ist die Digitale Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Online-Portal, das Bürgerinnen und Bürgern helfen soll, den Stand ihrer individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen. Sie können über das Portal Ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche digital abrufen und so einen Gesamtüberblick über Ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüchen aus einer Hand erhalten.

Die Übersicht ist nur für die Nutzenden selbst bestimmt. Sie ist neutral, enthält keine Werbung und ist ein zusätzliches digitales Angebot, auf das jederzeit zugegriffen werden kann.

Wer setzt die Digitale Rentenübersicht um?

Das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht trat im Februar 2021 in Kraft. Unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) das Online-Portal.

Eingebunden in die Umsetzung sind neben der Deutschen Rentenversicherung Bund das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sowie Vertretende der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes.

Wann können Bürgerinnen und Bürger die Digitale Rentenübersicht nutzen?

Im Dezember 2022 ist die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht mit freiwillig angebundenen Anbietern von Altersvorsorge-Produkten in eine Pilotphase gestartet.

Seit Sommer 2023 ist der Abruf der Digitalen Rentenübersicht für alle Interessierten möglich. Aktuell sind noch nicht alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten angebunden. Somit werden nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt. Bis Ende des Jahres 2024 werden grundsätzlich alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten im Portal angebunden sein.

Welche Anwartschaften genau werden dargestellt?

Die Digitale Rentenübersicht umfasst Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Einzelnen sind das:

  •  Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
  •  die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
  •  Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  •  geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
  • private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,
  •  Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Ab wann alle Ansprüche zu sehen sein werden, hängt davon ab, wann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sich an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen. Bis Ende des Jahres 2024 werden grundsätzlich alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten im Portal angebunden sein.

Gibt es eine Pflicht, die Digitale Rentenübersicht zu nutzen?

Die Digitale Rentenübersicht ist eine ergänzende Informationsquelle. Bürgerinnen und Bürger können diese freiwillig und kostenfrei nutzen.

Wozu dient die Pilotphase?

Gerade bei komplexen digitalen Projekten ist es üblich, Erfahrungen erst einmal im kleinen Rahmen zu sammeln und dann nachzusteuern. So haben es auch andere europäische Länder gemacht. In Skandinavien z. B. sind Altersvorsorge-Portale bereits gut etabliert. Entscheidend für ihren Erfolg war ebenfalls eine schrittweise Entwicklung – vom kleinen Pilotprojekt zur großen Plattform.

Inhalt & Funktionsweise

Welche konkreten Angaben finden sich in der Digitalen Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht zeigt die Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und die betrieblichen und privaten Anbieter ihren Versicherten und Kunden ohnehin zur Verfügung stellen. Die Digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben digital an einem Ort.

Bei den in der Digitalen Rentenübersicht angezeigten Werten gilt es zu unterscheiden: Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- bzw. Auszahlungsbeginn gesichert. Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet. Diese Prognose ist naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden und die zukünftigen Beiträge können sich anders entwickeln. Den ausgewiesenen prognostizierten Werten liegen bestimmte Annahmen zur weiteren Entwicklung des Vorsorgeprodukts zugrunde. Sollte die weitere Entwicklung von der angenommenen Entwicklung abweichen, werden die tatsächlichen Werte entsprechend anders ausfallen.

Kann die Digitale Rentenübersicht eine Historie abbilden?

Die Werte der Digitalen Rentenübersicht sind den jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Standmitteilungen entnommen, die die Vorsorgeeinrichtungen erstellen. Eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen erfolgt nicht.

Zeigt das Portal Nutzenden auch an, ob bei ihnen eine Versorgungslücke entsteht?

Nein. Um eine Versorgungslücke auszuweisen, müsste der persönliche Finanzbedarf der Nutzenden bekannt sein. Dieser ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Wohnsituation, die finanzielle Verantwortung für weitere Personen oder der persönliche Lebensstil.

Werden in der Übersicht Steuern oder Sozialabgaben berücksichtigt?

Nein. Diese hängen zu stark von der persönlichen Situation beziehungsweise den persönlichen Umständen ab. In einer detaillierteren Ansicht wird es jedoch einen Hinweis geben, ob Steuern oder Sozialabgaben anfallen können.

Wird auch anderes Vermögen, etwa Immobilien, Guthaben auf Konten oder Fondsvermögen, angezeigt?

Das Rentenübersichtsgesetz sieht nur die Einbeziehung von Renten und Zahlungen vor, die eindeutig der Altersvorsorge dienen oder von Bürgerinnen und Bürgern typischerweise dafür genutzt werden.

Berät die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht Bürgerinnen und Bürger auch persönlich?

Nein. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht ist jedoch erster Ansprechpartner bei Fragen zum Portal.

Für eine Beratung können die Daten des Online-Portals exportiert und für eine unabhängige Beratung genutzt werden. Auskünfte erteilen etwa die Deutsche Rentenversicherung, Sozialverbände wie der VdK sowie unabhängige Rentenberaterinnen und -berater oder Verbraucherschutzorganisationen.

Anmeldung & Nutzung

Wie funktioniert die Anmeldung?

Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenfrei und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Authentifizierung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis (oder der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR), um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.

Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen die Nutzenden zudem ihre steuerliche Identifikationsnummer. Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht prüft derzeit, ob noch andere Möglichkeiten einer sicheren Authentifizierung angeboten werden können.

Können Nutzende den Gesamtüberblick persönlich abspeichern und exportieren?

Ja. Die Gesamtübersicht kann als CSV-Datei exportiert und auf einem persönlichen Laufwerk abgespeichert werden. Damit stehen den Nutzenden die Daten zur eigenständigen persönlichen Weiterverwendung – etwa für die Weiterleitung per E-Mail – zur Verfügung.

Wie sicher sind persönliche Daten bei der Digitalen Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht nutzt für alle sicherheitskritische Funktionen des Verfahrens Sicherheitsmechanismen, die mindestens den Anforderungen im Online-Banking entsprechen.

Die Anfrage von persönlichen Daten bei den Anbietern von Altersvorsorge-Produkten zum Beispiel kann nur von Nutzenden persönlich ausgelöst werden. Die Daten werden dann verschlüsselt in das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Dort werden sie automatisch zu einer Übersicht zusammengeführt und wiederum verschlüsselt an den persönlichen Internet-Browser weitergeleitet. Die Daten können nur von der oder dem Nutzenden eingesehen werden, sie werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Ist die Anmeldung auch ohne freigeschalte Online-Funktion möglich?

Mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (auch „eID“ genannt) können sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Behörden online ausweisen. Möglich wird das durch den Chip in der Ausweiskarte. Die persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt.

Bei allen Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, ist die Funktionalität automatisch enthalten. Damit man sich mit einem Personalausweis online ausweisen kann, muss die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. Wer seine Online-Ausweisfunktion nachträglich freischalten möchte oder eine neue PIN benötigt, kann dies im zuständigen Bürgerbüro oder -amt kostenfrei aktivieren lassen und einen PIN neu setzen lassen. Zuständige Behörden finden Sie bspw. unter www.behoerdenfinder.de.

Weiterführende Informationen zur Nutzung des Online-Ausweises finden sich hier. Zusätzlich gibt es Video-Anleitungen zur Einrichtung der Ausweis-App (z.B. für Android und iOs-Smartphones): https://www.ausweisapp.bund.de/videotutorials  

Ist die Anmeldung auch ohne deutschen Personalausweis, bzw. deutsche Staatsbürgerschaft möglich?

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Wie auch der elektronische Personalausweis enthält die neue eID-Karte den Online-Ausweis. Mit diesem können sich Nutzende sicher online ausweisen und in der Digitalen Rentenübersicht anmelden.

Mehr Informationen zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR finden sich hier.

Technische Fragen & Hilfe

Wer hilft bei technischen Fragen zur Digitalen Rentenübersicht?

 Bei technischen Problemen haben oder Fragen zum Online-Portal, die hier nicht beantwortet werden, steht das Service-Team der Zentralen Stellen für die Digitale Rentenübersicht bereit:

 Telefonisch

0800 1000 787

 Erreichbar von Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr, Fr 08:00 - 15:00 Uhr

 E-Mail

digitalerentenuebersicht@drv-bund.de

Bitte beachten: Das Service-Team der ZfDR beantwortet nur Fragen zum Portal. Fragen zu Altersvorsorge-Produkten sind an den zuständigen Anbieter zu adressieren.

Warum werden keine oder wenige Informationen angezeigt?

In folgenden Fällen kann es dazu kommen, dass die Altersvorsorge-Ansprüche nicht vollständig in der Digitalen Rentenübersicht erfasst sind:

  1. Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes macht noch nicht mit.

    Welche Anbieter von Altersvorsorge-Produkten schon bei der Digitalen Rentenübersicht mitmachen, lässt sich hier nachschlagen. Bis Ende des Jahres 2024 werden grundsätzlich alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten im Portal angebunden sein.


  2. Der Anbieter macht schon mit, aber wurde nicht angefragt.
    Unter dem Menüpunkt „Meine Anfragen“ kann der Anbieter gezielt ausgewählt werden.
  3. Die Altersvorsorge-Information kann vom Anbieter nicht übermittelt werden.

    Mögliche Gründe dafür können folgende sein:
    • Der Vertragsabschluss liegt weniger als ein Jahr zurück.
    • Die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit ist noch nicht erfüllt.
    • Organisatorische Gründe.
    • Eine Rente oder Erwerbsminderungsrente wird bereits bezogen.
  4. Die Identifikationsnummer ist dem Anbieter nicht bekannt.

    Die Zuordnung der Anfrage der ZfDR bei der Vorsorgeeinrichtung erfolgt über die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (AO). Sofern der Vorsorgeeinrichtung die Identifikationsnummer nicht bekannt ist, kann diese den Altersvorsorgeanspruch nicht für den Anfragenden ermitteln. In diesem Fall sollte Kontakt zur Vorsorgeeinrichtung aufgenommen und die Identifikationsnummer mitgeteilt werden.

Was sehen Rentnerinnen und Rentner im Portal?

Die Digitale Rentenübersicht ist ein Portal für Bürgerinnen und Bürger, die auf ihre Rente sparen. Rentnerinnen und Rentner bekommen ihre Altersvorsorge-Ansprüche hier nicht mehr angezeigt.

Wie funktioniert der Export?

Sie möchten die Daten für eine unabhängige Beratung verwenden?

Einfach als CSV-Datei herunterladen und eigenständig an eine unabhängige Beratungsstelle Ihrer Wahl versenden.

 

Sie möchten die Daten für den persönlichen Gebrauch einsehen?

Eine CSV-Datei lässt sich mit Tabellenkalkulationsprogrammen wie Microsoft Excel oder OpenOffice Calc ganz einfach öffnen. Dafür sind folgende Schritte nötig:

  • Eine leere Tabelle öffnen
  • Auf den Reiter „Daten“ klicken
  • „Aus Text/CSV“ auswählen
  • Gespeicherte CSV auswählen und auf „Importieren“ klicken
  • Als Dateiursprung: „65001: Unicode (UTF-8)“ auswählen
  • Mit „Laden“ bestätigen
  • Daten in tabellarischer Form einsehen

Was bedeutet eine Anfrage über einen Verbund?

Bei Konzern- oder Trägerstrukturen bzw. konzernähnlichen Strukturen können mehrere Anbieter über einen gemeinsamen Verbund an die Digitale Rentenübersicht angebunden werden. Im Portal ist dieser Verbund als technischer Anfrageendpunkt hinterlegt, den die Nutzenden im Anfrageprozess auswählen können. Dies hat den Vorteil, dass nicht jeder Anbieter einzeln, sondern alle relevanten Anbieter gleich mit einem Klick ausgewählt und angefragt werden können.

Wer hilft bei Fragen zu einzelnen Produkten?

Fragen zu Altersvorsorge-Produkten beantwortet der jeweilige Anbieter. Kontaktdaten und Kennnummern ihrer Produkte finden Nutzende auf der jeweiligen Detailansicht.

Daten & Datensicherheit 

Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Digitale Rentenübersicht?

Die Digitale Rentenübersicht verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Steuerliche Identifikationsnummer

Wozu wird die steuerliche Identifikationsnummer benötigt?

Die steuerliche Identifikationsnummer dient der sicheren und eindeutigen Zuordnung der jeweiligen Altersvorsorge-Informationen bei den Anbietern der jeweiligen Altersvorsorge-Produkte.

Wie lange dauert es, bis alle angefragten Ansprüche vorliegen?

Alle Antworten der angefragten Anbieter werden automatisch in die persönliche Digitale Rentenübersicht übertragen. Erste Ergebnisse zu Altersvorsorge-Ansprüchen können sofort oder in höchsten fünf Tagen verfügbar sein.

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