Deutsche Rentenversicherung

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Altersvorsorge-Anspruch, garantiert erreichbar

Die Höhe des garantiert erreichbaren Altersvorsorge-Anspruchs wird unter der Annahme berechnet, dass bis zum Rentenbeginn bzw. bis zum vertraglich vereinbarten Termin weiterhin Beiträge in der festgelegten Höhe gezahlt werden Dieser Anspruch ist grundsätzlich garantiert erreichbar - sofern weiterhin Beiträge gezahlt werden. Und er steht dann in der angegebenen Höhe zum Auszahlungszeitpunkt beziehungsweise zu Rentenbeginn zur Verfügung.

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