Deutsche Rentenversicherung

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Altersvorsorge-Anspruch, garantiert erreicht

Einen garantiert erreichten Altersvorsorge-Anspruch haben Sie bereits erworben. Dies ist ein grundsätzlich garantierter Anspruch auf eine Rente oder Einmalbetrag, der später in der angegebenen Höhe zum festgelegten Zeitpunkt der Auszahlung beziehungsweise des Rentenbeginns zur Verfügung stehen wird. Dieser Anspruch kommt auf jeden Fall zur Auszahlung, auch wenn keine weiteren Beiträge eingezahlt werden oder der Anspruch nicht mehr auf Grund von Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen steigt.

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