Bei einem Einmalbetrag wird das angesparte Altersvorsorge-Vermögen in der Regel vollständig in einer Summe ausgezahlt.
Bei Produkten der privaten Altersvorsorge oder in Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung kann auch die Möglichkeit vorgesehen sein, die Altersleistung in mehreren Raten zu beziehen (Auszahlungspläne, Entnahmepläne).