Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Hinterbliebene abgesichert, Hinterbliebenenabsicherung, Absicherung von Hinterbliebenen

Sind durch ein Altersvorsorge-Produkt auch Hinterbliebene abgesichert, bekommen im Todesfall des Versicherten zum Beispiel die Partnerin oder der Partner und/oder Kind/er Leistungen zum Beispiel in Form einer Hinterbliebenenrente oder zum Beispiel in Form der (Rück-)Zahlung der bis zum Todeszeitpunkt gezahlten Beiträge.

%>

Gefördert von: