Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Klassische Riester-Rente (inkl. sog. „moderne Klassik“) 

Klassische private Altersvorsorge, die vom Staat mit Zulagen gefördert ist (auch Riester-Rentenversicherung genannt). Sie haben Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen, garantierten Rente. Die garantierte Rentenhöhe kann sich durch Erträge aus der Überschussbeteiligung des Versicherers erhöhen.

Der Staat fördert Riester-Verträge, indem er die Beiträge der Versicherten durch Zulagen aufstockt. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Rente unterliegt dann der Besteuerung. Siehe auch Steuern.

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