Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen.
Zu diesen Berufsgruppen gehören z. B. Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Berufsständischen Versorgungswerke nehmen bisher nicht an der Digitalen Rentenübersicht teil.