Deutsche Rentenversicherung

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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für weite Teile der Bevölkerung die wichtigste Einrichtung der Altersvorsorge in Deutschland. Neben Altersrenten werden Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten, Leistungen der Rehabilitation erbracht. Die Rentenversicherung beteiligt sich bei den meisten Rentenbeziehende an den Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Die Höhe der Leistung richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der versicherten Löhne und Gehälter. Sie wird ergänzt durch Leistungen des sozialen solidarischen Ausgleichs – zum Beispiel für die Erziehung von Kindern.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie eine Vielzahl weiterer Personengruppen versicherungspflichtig – zum Beispiel einige Berufs- und Personengruppen der Selbständigen, Kindererziehende oder häusliche Pflegepersonen. Eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die gezahlten Renten sind dynamisch, d. h. in der Regel steigen sie. Die Anpassung folgt dabei grundsätzlich der Entwicklung der Löhne und erfolgt jährlich.

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