Deutsche Rentenversicherung

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Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Der „Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (PSVaG) übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung haben. Dazu zählen Rentnerinnen und Rentner genauso wie Anwärterinnen und Anwärter.

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist er an die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) gebunden.

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