Deutsche Rentenversicherung

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Altersvorsorge, betriebliche (Betriebliche Altersversorgung auch: Betriebsrente) oder 2. Säule der Alterssicherung

In Deutschland stützt sich die Alterssicherung hauptsächlich auf drei Säulen. Die zweite Säule stellt dabei die betriebliche Altersversorgung dar. Betriebliche Altersversorgung kommt durch eine Zusage des Arbeitgebers auf Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung zustande. Dazu gehören Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung? Um die betriebliche Altersversorgung kümmert sich der Arbeitgeber. Er wählt die Anlageform aus, sorgt für die Zahlung der Beiträge – oft beteiligt er sich auch selbst am Aufbau der Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz.

Eigene Beiträge, die Versicherte darüber hinaus zahlen, werden vom Staat gefördert. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können diese Beiträge unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden.

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