Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit, wie ein Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeitenden durchführen kann.

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Damit sie Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung erbringen kann, muss ihr der Arbeitgeber die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Geschieht dies nicht, muss der Arbeitgeber selbst die Zahlungen erbringen. Im Versorgungsfall können die Leistungen durch die Unterstützungskasse selbst oder den Arbeitgeber ausgezahlt werden. 

Weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind:

Unterstützungskassen können (ebenso wie Unternehmen mit Direktzusagen) auf freiwilliger Basis an der Digitalen Rentenübersicht teilnehmen.

%>

Gefördert von: