Die private Altersvorsorge umfasst im weiteren Sinne alle freiwilligen Sparvorgänge, die dem Vermögensaufbau zur Versorgung im Alter dienen. Neben der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente, Basis beziehungsweise Rürup-Rente) finden sich weitere Anlagemöglichkeiten.
Voraussetzung für eine Darstellung in der Digitalen Rentenübersicht ist ein vertraglich vorgesehener rentennaher Beginn der Auszahlung (ab Vollendung des 60. Lebensjahres). Eine finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall sowie eine Absicherung bei Invalidität kann eingeschlossen werden.