Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Riester-Fonds-Sparplan

Die Riester-Rente ist eine vom Staat mit Zulagen geförderte private Altersvorsorge. Bei einem Riester-Fonds-Sparplan werden die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen in Anteile an Investmentfonds angelegt (siehe auch Fonds-Sparplan).

Hierbei kann es sich um Aktien-, Renten- oder Mischfonds handeln. Der Anbieter garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbar sind (Beitragserhaltungszusage). Die Gewinne und Erträge müssen in der Ansparphase nicht versteuert werden. Über die Vertragslaufzeit kann in Abhängigkeit vom Kapitalmarkt eine Anpassung der Fondszusammensetzung erfolgen, sofern die Vertragsbedingungen dies zulassen. Somit können unter Umständen Wertzuwächse gesichert werden.

Aus dem angesparten Kapital wird eine lebenslange Altersleistung gezahlt. Es kann zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Fondsauszahlplan mit anschließender Rentenversicherung spätestens ab dem 85. Lebensjahr gewählt werden. Die Auszahlungen unterliegen der Besteuerung. Siehe auch: Steuern.

%>

Gefördert von: