Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen und kirchlichen Dienst. Das Leistungsspektrum bestimmen die Sozialpartner des öffentlichen Dienstes durch Tarifvertrag.

%>

Gefördert von: