Die Mindestversicherungszeit ist die Zeit, für die der oder die Versicherte mindestens versichert gewesen sein muss, damit ein Anspruch auf eine Rente oder Leistung entsteht. Häufig wird statt Mindestversicherungszeit auch der Fachbegriff Wartezeit verwendet.
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Versicherte grundsätzlich nur bekommen, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Mehr dazu findet sich auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Mindestversicherungszeit in der betrieblichen Altersversorgung kann unterschiedlich geregelt sein. Dies kann den Altersvorsorge-Informationen oder den Versorgungszusagen beziehungsweise den dazu gehörenden Vertragsunterlagen entnommen werden.