Bei einem Einmalbetrag wird das angesparte Altersvorsorge-Vermögen in der Regel vollständig in einer Summe ausgezahlt.
Bei Produkten der privaten Altersvorsorge oder in Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung kann auch die Möglichkeit vorgesehen sein, die Altersleistung in mehreren Raten zu beziehen (Auszahlungspläne, Entnahmepläne).
Ist Invalidität (zum Beispiel in Form von Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit) in einem Altersvorsorge-Produkt mit abgesichert, dann entsteht das Recht auf eine Leistung, sofern die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Hier gibt es ein weites Spektrum: In der gesetzlichen Rentenversicherung wird (vereinfacht ausgedrückt) zum Beispiel der Erwerbsverlauf von vor Eintritt der Erwerbsminderung bis zum regulären Renteneintrittsalter fortgeschrieben und auf dieser Basis die Rente berechnet. Diese Rente wird als Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
Denkbar sind auch Verträge, die bei Erwerbsminderung eine Fortzahlung der Beiträge für eine spätere Altersrente durch die Vorsorgeeinrichtung vorsehen – stellvertretend für den Versicherten. Es erfolgt keine unmittelbare Auszahlung einer Rente.