Deutsche Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

Pilotphase: Jetzt mehr erfahren

Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

Zeitrente

Der Anbieter des Altersvorsorge-Produktes (bzw. der Arbeitgeber bei Direktzusagen der betrieblichen Altersversorgung) zahlt ab Fälligkeit der Auszahlung, die im Altersvorsorge-Produkt vereinbarte bzw. gesetzlich geregelte Rente - unabhängig vom Leben der berechtigten Person - bis zu einem festen Enddatum.

Zusätzliche Leistung

Soweit vereinbart bzw. gesetzlich geregelt, können sich aus dem Altersvorsorge-Produkt bei Tod oder Invalidität der berechtigten Person noch zusätzliche Leistungen ergeben - wie z.B. eine Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente oder eine einmalige Kapitalzahlung.

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im öffentlichen und kirchlichen Dienst. Das Leistungsspektrum bestimmen die Sozialpartner des öffentlichen Dienstes durch Tarifvertrag.

Vorschläge einreichen

Für jeden Begriff gibt es eine Erklärung. Wenn Ihr Begriff hier nicht vorkommen sollte, kontaktieren Sie uns. Ein passendender Ansprechpartner hilft Ihnen weiter.

E-Mail schreiben

Gefördert von: