Deutsche Rentenversicherung

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Wichtige Begriffe

Fachbegriffe einfach erklärt.

Manche Fachwörter lassen sich nicht vermeiden. Deshalb gilt: was sich nicht vermeiden lässt, wollen wir erklären. Auf dieser Seite finden Sie alle Fachbegriffe rund um die Digitale Rentenübersicht.

Glossar

Gesamtübersicht im CSV-Format

Eine Datei in diesem Format wird nach Aktivierung des Schalters „Gesamtübersicht exportieren (CSV)“ erzeugt. Sie enthält Angaben zu den jeweils aktuell ermittelten Altersvorsorgeansprüchen, jedoch keine persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum oder Steueridentifikationsnummer (IdNr). Die CSV-Datei der Digitalen Rentenübersicht kann beliebig häufig zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt werden. Zur besseren Unterscheidung verschiedener Versionen ist das Datum der Dateierzeugung Bestandteil des Dateinamens. Eine Speicherung ist lediglich auf dem Endgerät (PC, Laptop, Smartphone) möglich. Die Datei kann, z.B. für eine individuelle Beratung zur Altersvorsorge, auf elektronischem Wege an Dritte gesendet werden.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für weite Teile der Bevölkerung die wichtigste Einrichtung der Altersvorsorge in Deutschland. Neben Altersrenten werden Renten wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten, Leistungen der Rehabilitation erbracht. Die Rentenversicherung beteiligt sich bei den meisten Rentenbeziehende an den Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Die Höhe der Leistung richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der versicherten Löhne und Gehälter. Sie wird ergänzt durch Leistungen des sozialen solidarischen Ausgleichs – zum Beispiel für die Erziehung von Kindern.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie eine Vielzahl weiterer Personengruppen versicherungspflichtig – zum Beispiel einige Berufs- und Personengruppen der Selbständigen, Kindererziehende oder häusliche Pflegepersonen. Eine freiwillige Versicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die gezahlten Renten sind dynamisch, d. h. in der Regel steigen sie. Die Anpassung folgt dabei grundsätzlich der Entwicklung der Löhne und erfolgt jährlich.

Grundsätzlich eine Anrechnung (Anrechnung, grundsätzlich eine)

Der Vermerk „Grundsätzlich eine Anrechnung“ bedeutet, dass der angezeigte Betrag möglicherweise nicht in voller Höhe ausgezahlt wird.

Mögliche Ursache:

Auf diese Leistung der betrieblichen Altersversorgung werden möglicherweise Leistungen aus anderen Altersvorsorge-Produkten angerechnet. Für das Zusammenrechnen der Leistungen zu einer Gesamtsumme gibt es eine Obergrenze, die vorher als Altersvorsorgeziel festgelegt wurde.

Mehr dazu steht in der Altersvorsorgezusage beziehungsweise den dazu gehörenden Vertragsunterlagen, gegebenenfalls auch in der Altersvorsorge-Information.

Grundsätzlich sozialabgabepflichtig (sozialabgabepflichtig, grundsätzlich)

Eine Leistung wird als grundsätzlich sozialabgabenpflichtig ausgewiesen, wenn bei Auszahlung dieser Leistung an einen Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner Beiträge zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bezahlt werden müssen.

Grundsätzlich steuerpflichtig (steuerpflichtig, grundsätzlich)

Ist eine Altersvorsorge-Leistung grundsätzlich steuerpflichtig, dann muss diese Leistung bei Auszahlung versteuert werden. Der Anteil der Leistungen, der der Besteuerung unterliegt, kann variieren. Sie kann beispielsweise je nach Art des Altersvorsorge-Produktes und dem Jahr des Renteneintritts unterschiedlich sein. Mehr dazu unter Steuern.

Vorschläge einreichen

Für jeden Begriff gibt es eine Erklärung. Wenn Ihr Begriff hier nicht vorkommen sollte, kontaktieren Sie uns. Ein passendender Ansprechpartner hilft Ihnen weiter.

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